Grundsätzliche Informationen zum Umgang mit COVID19 findet Ihr in unseren allgemeinen Reisebedingungen.
Aufgrund der weiter bestehenden Gefahr der Pandemieausbreitung ergeben sich auf Basis der Landesverordnungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aktuell folgende Auswirkungen auf unser Zeltlager:
- Vor Reisebeginn muss zwingend von allen Betreuern und Teilnehmern ein offizielles, negatives Schnelltestergebnis vorliegen. Aufgrund der Bestimmungen in RLP darf dieses nicht älter als 24h sein.
- Während der Busfahrt besteht auf allen Sitzplätzen eine Maskentragepflicht. Wir werden die Masken in der vorgeschriebenen Qualität vor Reisebeginn aushändigen. Es besteht während der Fahrt ein Verzehrverbot von Speisen und Getränken.
- Die Übergabe der Teilnehmer an die Betreuer bei An- und Abreise muss in einem möglichst kleinen Rahmen unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Zeltlagers geltenden Abstands- und Hygieneregeln erfolgen. Dies bedeutet für unseren Fall, dass je Familie maximal eine Begleitperson anwesend sein darf und die Verweilzeit auf ein Minimum zu beschränken ist.
- Für Jugendfreizeiten gilt in Rheinland-Pfalz die Einhaltung eines vorgeschriebenen Hygienekonzepts. Die für uns zutreffenden Punkte sind nach aktuellem Stand für uns erfüllbar und haben nur eine geringfügige Auswirkung auf unseren Lageralltag.
- In den ersten fünf Tagen unseres Lagers ist jeden zweiten Tag die Durchführung eines Schnelltests erforderlich. Daher werden wir durch unser eigenes, medizinisch geschultes Personal alle Teilnehmer und Betreuer entsprechend testen und das Ergebnis dokumentieren. Nach dem fünften Tag dürfen die Testungen entfallen. Am Tag der Abreise ist ein zusätzlicher Test vorgeschrieben.
- Flächen- und Handdesinfektionen werden regelmäßig organisiert.
- Das Tragen einer Maske ist während des Zeltlagers im Freien und in den belüfteten Zelten nicht erforderlich; In Innenräumen besteht eine Maskentragepflicht.
- Der Kontakt unserer Gruppe nach Außen wird auf ein Minimum reduziert, z.B. zum Einkaufen. Dabei werden alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen eingehalten.
- Eine Tagesfahrt wird es aufgrund des unvermeidbaren Kontakts nach Außen in diesem Jahr nicht geben.
- Sollten sich die Rahmenvorgaben der Landesverordnungen bzw. des Hygienekonzepts ändern, so können wir darauf kurzfristig reagieren.
Auch, wenn momentan für uns alle Ampeln auf grün stehen, müssen wir an dieser Stelle auf zwei mögliche Faktoren hinweisen, die unser Zeltlager kurzfristig zum Kippen bringen können:
- Steigt die Inzidenz im LK Bernkastel-Wittlich länger als drei Tage auf einen Wert >50 bzw. 100, ist ein Zeltlager nur noch mit einfach (bei 50) bzw. zweifach (bei 100) reduzierter Personenzahl zulässig. Dies bedeutet im Extremfall bei einer Inzidenz von >100, dass unsere Gruppe aus maximal 50 Personen (Teilnehmer und Betreuer) bestehen darf; vollständig Immunisierte werden nicht mitgezählt. In diesem Fall ist zu prüfen, ob ein Zeltlager stattfinden kann.
- Werden behördliche Auflagen erlassen, die einen zu hohen „Komfortverlust“ mit sich ziehen, so dass ein Zeltlager unter logistischen oder personellen Gründen sowie durch zu starke Einschränkungen auf das generelle Zeltlagergefühl nicht sinnvoll durchführbar ist, ist eine kurzfristige Absage möglich.
Alles in Allem sind wir sehr optimistisch und freuen uns, wenn wir in wenigen Wochen losfahren können.
Im Folgenden haben wir einige häufig gestellte Fragen und deren Antworten zusammengestellt:
Müssen die Kinder vor der Abfahrt in Hahn einen Coronatest machen?
- Ja, vor der Abfahrt muss ein negativer Test vorliegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der Test muss in einer Corona-Teststelle durchgeführt und mit einem offiziellen Testergebnis bestätigt werden. Dieses ist am Bus vorgezeigt werden.
Warum werden auch während des Lagers Tests durchgeführt?
- Dies sieht die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zwingend vor, um uns von der Maskenpflicht und den Abstandauflagen zu befreien.
Welche Schnelltests werden verwendet?
- Wir werden Standard-Schnelltests verwenden. Keine Lolli-Tests oder Spucktests.
Was passiert, wenn ein Test vor dem Zeltlager bei meinem Kind positiv ausfällt.
- Sobald ein negativer PCR Test vorliegt, kann das Kind in das Zeltlager nachgebracht werden.
Wir der Teilnehmerbeitrag erstattet, wenn mein Kind aufgrund eines positiven Test oder einer COVID19-Infektion nicht mitfahren kann, oder das Lager verlassen muss?
- Etwaige Ansprüche bezüglich einer Erstattung des Teilnahmebetrages oder Schadensersatz durch frühzeitigen Abbruch des Zeltlagers oder frühzeitiges Heimkehren eines einzelnen Kindes, die ihren Grund in COVID19- Maßnahmen und/oder behördlichen Anordnungen haben, sind ausgeschlossen.
Was ist wenn bei Kindern Symptome auftreten?
- Dann wird nach der derzeit gültigen Verordnung, das reguläre Corona-Schnelltest-Prozedere wieder aufgenommen. Dies bedeutet Test alles zwei Tage. Das Kind mit Symptome muss zum PCR-Test. Das Gesundheitsamt entscheidet über das weitere Vorgehen.
Was passiert, wenn ein Test im Zeltlager bei einem der Kinder positiv ausfällt?
- Können wir nicht mit Sicherheit sagen, das Gesundheitsamt entscheidet.
- Wir erwarten, wie bei allen (potenziell) schweren Erkrankungen/ Verletzungen, dass Ihr Kind abgeholt wird.
Kann ich meinem Kind eine eigene Maske mitgeben?
- Um hier gewisse Standards einzuhalten, werden wir vor der Abfahrt mit dem Bus Masken verteilen. Ansonsten ist das Tragen von Masken im Lager selbst nicht vorgesehen.
Wann müssen Masken getragen werden?
- Maskenpflicht besteht lediglich im Bus. Ggf. machen wir eine Pause und steigen mit den Kindern aus, damit diese etwas trinken können.
Gelten im Zeltlager Abstandsauflagen?
- Nein. Vereinfacht gesagt, gelten wir im Zeltlager, wenn wir die erläuterte Test-Prozedur durchführen, als ein „Haushalt“. Daher fallen viele der normalen Corona-Beschränkungen für uns weg.
Warum findet keine Tagesfahrt statt?
Aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, gelten die Erleichterungen zum Maskentragen und zur Gruppengröße nur, solange wir keine Außenkontakte haben. Um diesen Status nicht zu verlieren, kann in diesem Jahr leider keine Tagesfahrt stattfinden.